WT Richter GmbH
TĂśV Zertifiziert
WtR_BĂĽro1

1. Genehmigungsplanung

Unseren Kunden aus Produktion und gewerblichen Dienstleistern ist es sehr wichtig, die behördlich festgelegten Grenzwerte des Abwassers einzuhalten.

Die jeweilig zuständige Behörde überprüft dies durch unangemeldete Abwasserproben. Sollten die Parameter Ihres Abwassers nicht innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen kann dies:

  • Zahlung von BuĂźgelder
  • Zahlung von Starkverschutzungszuschlag
  • Vorschrift zur turnusmäßigen Abwasseranalyse durch ein externes Labor

bis hin zum

  • Entzug der Einleitgenehmigung

bedeuten.

Als mehrfach zertifizierter Fachbetrieb nach WHG übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Wir nehmen Stellung zu dem jeweiligen Problem, und erarbeiten eine Konzept zur wirtschaftlichen Behandlung Ihrer Abwässer, um die geforderten Grenzwerte sicher einzuhalten.

Ăśbersicht unserer Leistungen

Unsere Kunden sind im ganzen Bundesgebiet verteilt:

Westen

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Norden

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern

Osten

Sachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt, ThĂĽringen, Brandenburg

SĂĽden

Bayern, Baden-WĂĽrttemberg