WT Richter GmbH
TÜV Zertifiziert
WtR_Büro1

1. Genehmigungsplanung

Unseren Kunden aus Produktion und gewerblichen Dienstleistern ist es sehr wichtig, die behördlich festgelegten Grenzwerte des Abwassers einzuhalten.

Die jeweilig zuständige Behörde überprüft dies durch unangemeldete Abwasserproben. Sollten die Parameter Ihres Abwassers nicht innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen kann dies:

  • Zahlung von Bußgelder
  • Zahlung von Starkverschutzungszuschlag
  • Vorschrift zur turnusmäßigen Abwasseranalyse durch ein externes Labor

bis hin zum

  • Entzug der Einleitgenehmigung

bedeuten.

Als mehrfach zertifizierter Fachbetrieb nach WHG übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Wir nehmen Stellung zu dem jeweiligen Problem, und erarbeiten eine Konzept zur wirtschaftlichen Behandlung Ihrer Abwässer, um die geforderten Grenzwerte sicher einzuhalten.

Übersicht unserer Leistungen

Unsere Kunden sind im ganzen Bundesgebiet verteilt:

Westen

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Norden

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern

Osten

Sachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg

Süden

Bayern, Baden-Würtemberg