1. Genehmigungsplanung
Unseren Kunden aus Produktion und gewerblichen Dienstleistern ist es sehr wichtig, die behördlich festgelegten Grenzwerte des Abwassers einzuhalten.
Die jeweilig zuständige Behörde überprüft dies durch unangemeldete Abwasserproben. Sollten die Parameter Ihres Abwassers nicht innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen kann dies:
- Zahlung von BuĂźgelder
 - Zahlung von Starkverschutzungszuschlag
 - Vorschrift zur turnusmäßigen Abwasseranalyse durch ein externes Labor
 
bis hin zum
- Entzug der Einleitgenehmigung
 
bedeuten.
Als mehrfach zertifizierter Fachbetrieb nach WHG übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Wir nehmen Stellung zu dem jeweiligen Problem, und erarbeiten eine Konzept zur wirtschaftlichen Behandlung Ihrer Abwässer, um die geforderten Grenzwerte sicher einzuhalten.